Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird von der Kreisbrandinspektion nach den Richtlinien der FwDV 2 und FwDV 7 durchgeführt.
Lehrgangsdauer: |
32 Stunden |
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Teilnehmerkreis: |
Feuerwehrmitglieder die für den Atemschutzeinsatz vorgesehen sind. |
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Voraussetzungen: |
MTA Abschluss Gültige Atemschutztauglichkeit G26-3, kein Vollbart oder starke Koteletten. |
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Ausbildungsziel: |
Die Lehrgangsteilnehmer erhalten die Befähigung sich durch den Einsatz unter Atemschutz gegen die Gefahren durch Atemgifte und Sauerstoffmangel zu schützen und sich entsprechend der Einsatzlage zu verhalten. |
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Wesentliche Ausbildungsinhalte: |
In theoretischen Unterricht und praktischer Ausbildung wird das für den Einsatz unter Atemschutz notwendige Wissen wie, Atemschutzgeräte und Schutzkleidung, Atemgifte, Grundsätze im Atemschutzeinsatz, Verhalten in Notsituationen, Handhabung und Einsatz der Atemschutzgeräte vermittelt.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung und dem Besuch in einer BSA. Die Teilnehmer werden im Lehrgang fortlaufend beurteilt. |
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Lehrgangsleiter: |
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Termine: |
21.03. - 09.04.2022 10.10. - 29.10.2022 07.11. - 26.11.2022 |
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Mitzubringende Lehrgangsausstattung: |
PSA, Atemschutzgerät, Flaschen können auf Wunsch gestellt werden. |