Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“

thumb uvvDie bisherige Fassung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ wurde 1989 als GUV-V C53 in
Kraft gesetzt und seitdem nur geringfügig angepasst. Um den aktuellen Belangen der freiwilligen Feuerwehren
zu entsprechen und die Aspekte des modernen Arbeitsschutzes einfließen zu lassen, wurde die UVV „Feuerwehren“ nun grundlegend überarbeitet. Parallel hierzu wurde die eigenständige DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ erstellt, die die Durchführungsanweisung (Kursivtext in der bisherigen UVV) ersetzt und nun deutlich
präziser die Inhalte der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.

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