Keine GEMA für kostenlose Vereinsveranstaltungen

    Aufgrund des Urheberrechts müssen bei Musikveranstaltungen GEMA-Gebühren gezahlt werden – auch von Ehrenamtlichen. Bei kostenfreien Musikveranstaltungen sollen zukünftig für die Veranstalter nur eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA und die Meldung der Veranstaltung erforderlich sein. Die Kosten für die Musikdarbietung übernimmt der Freistaat Bayern. Die Anmeldung kann über die Webseite https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern erfolgen.

    Pressemitteilung